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Corona-Verhaltensregel ÖTV-Informationsflyer

Link zu den aktuellen ÖTV Corona Informationen:   Info vom ÖTV vom 06.12.2020

letzte Aktualisuerung / Aussendung seites ÖTV vom 06.12.2020

"Das bedeutet, dass ab 7. Dezember 2020 auch Tennis im Freien wieder gespielt werden darf. Das ist eine gute Nachricht für die wenigen Anlagen in Österreich, die in der Regel über die Wintermonate ihre Tore für den Freiluftbetrieb geöffnet halten."


2020 steht ganz unter dem Motto:

".... acht geben, Abstand halten, g´sund bleiben und 

........... in allen Bereichen mit Hausverstand agieren"

Wir wünschen euch allen viel Spass in der neuen Saison!

Euer Vereinsvorstand

Corona-Verhaltensregel  ÖTV-Informationsflyer


2020 steht ganz unter dem Motto:



".... acht geben, Abstand halten, g´sund bleiben und 

........... in allen Bereichen mit Hausverstand agieren"



UPDATE per 06.12.2020

Im der aktuellen Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden, heißt es im Paragraf 9 u.a.:

Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt. Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Betretungen von Sportstätten im Freien durch nicht von Z 1 erfassten Personen. In diesem Fall dürfen die Sportstätten nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt. § 1 und § 5 Abs. 1 Z 4 gelten sinngemäß.

Das bedeutet, dass ab 7. Dezember 2020 auch Tennis im Freien wieder gespielt werden darf. Das ist eine gute Nachricht für die wenigen Anlagen in Österreich, die in der Regel über die Wintermonate ihre Tore für den Freiluftbetrieb geöffnet halten.



UPDATE per 14.11.2020

In Österreich tritt ab Dienstag eine deutliche Verschärfung des derzeit aufrechten Lockdowns in Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen gelten ganztags, und es gibt auch verschärfte Kontaktbeschränkungen: Erlaubt sind nur noch Treffen mit dem Lebenspartner, „einzelnen engsten Angehörigen“ bzw. „einzelnen wichtigen Bezugspersonen“. Der Handel muss mit wenigen Ausnahmen zusperren, die Schulen wechseln komplett auf Fernunterricht.        

Sport und Freizeit
Sämtliche Sportanlagen für Amateursportlerinnen und -sportler werden gesperrt, auch jene, bei denen es nicht zu Körperkontakt kommt. Alle Kontaktsportarten im Freizeitbereich sind untersagt, etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt.


UPDATE per 21.09.2020

Die neue Corona-Verordnung betrifft vor allem die Zuschauer. In der Halle sind ohne zugewiesene Sitzplätze nur noch zehn Personen gestattet. Trainingsgruppen mit bis zu zehn Personen pro Platz sind erlaubt, sofern sie sich nicht durchmischen.

Das Corona-Virus und die damit verbundenen Verordnungen der Bundesregierung haben auch einschneidende Auswirkungen auf den Sport in Österreich. Da die Zahl an Neuinfektionen im Steigen begriffen ist, adaptierte die Bundesregierung ihre Verordnung. Die neuen Bestimmungen sind mit 21. September 2020 inkraft getreten.
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Info des ÖTV 23.09.2020

Verordnung der Bundesregierung
Verordnung per 21.09.2020
Verordnung per 14.09.2020



UPDATE per 29.05.2020

Seit 29. Mai gilt: Nationale Turniere können im Einzel und Doppel ausgetragen werden. Die Verordnung der Bundesregierung vom 27. Mai 2020  beinhaltet weitere hocherfreuliche Nachrichten für die Tennisspieler in Österreich:

  • Ab 29.5. dürfen die gesamten Clubräumlichkeiten inklusive Duschen, Restaurants/Kantinen und auch Tennishallen geöffnet sein
  • Das Verweilen auf der Anlage ist mit entsprechendem Sicherheitsabstand (1-Meter-Regel) gestattet
  • Bis 30. Juni sind maximal 100 Zuseher erlaubt, ab 1. Juli bis zu 500. Der Mindestabstand von einem Meter ist dabei einzuhalten.
  • Beim Doppelspiel darf der 2-Meter-Abstand ausnahmsweise und kurzzeitig unterschritten werden. Dies gilt auch für Bewerbsspiele und hat Auswirkungen auf:
    o jede Art von Turnier (erstmals beim BIDI BADU Jugend Circuit U12 presented by ANA ab 29. Mai beim UTC La Ville in Wien)
    o Staats- und österreichische Meisterschaften
    o Bundesliga
     o Mannschaftsmeisterschaften

Ab 1. Juli 2020 wird der Sport in Österreich einen großen Schritt in Richtung Normalität machen wird. Für Mannschafts- und Kontaktsportarten wird es wieder möglich sein, Sport ohne Einhaltung eines Mindestabstandes auszuüben - und dies sowohl im Indoor- als auch im Outdoorbereich. Auch bei den Zuschauerzahlen sind ab September große Schritte angekündigt.


Update 20.05.2020

Tennis zu Viert" ist ab sofort möglich

Der ÖTV konnte beim Sportministerium erwirken, dass Hobby-Spielerinnen und -Spieler auch außerhalb des
Familienverbundes miteinander spielen können.
„Es wird empfohlen, zunächst nur zu Zweit zu spielen. Beim Spiel zu Viert ist unbedingt darauf zu achten, 
dass Personen, die nicht in einem gemeinsamen Wohnungsverbund leben, den vorgeschriebenen Mindestabstand (2 m) einhalten.“

Doppelspiel absofort erlaubt


Update 01.05.2020 / 15:00 Uhr bzgl. Maskenpflicht:
Von einer Maskenpflicht im Freien auf der Anlage wurde Abstand genommen.
Auszug aus der ÖTV Aussendung:
"Der Mund- und Nasenschutz ist nur beim Betreten der Vereinslokale verpflichtend, etwa, wenn man das WC aufsucht"
keine Maskenpflicht auf Tennisanlagen

User ImageWolfgang Stadlinger, 01. Mai 2020